Nr. 14: Kommunique Nr. 1 der vier verhafteten Teilnehmer an der 1. Mai-Kundgebung in Saqez




Kommunique Nr. 1
der vier verhafteten Teilnehmer an der 1. Mai Kundgebung in der Stadt Saqez gerichtet an ArbeiterInnen und freiheitsliebende Menschen im Iran und anderswo auf der Welt
ArbeiterInnen! Freiheitsliebende Menschen!
Hiermit wollen wir, die vier verhafteten Teilnehmer der 1. Mai Kundgebung in der Stadt Saqez, euch darüber informieren, dass die Urteile der Abteilung 1 des Gerichts der islamischen Revolution – Saqez über 7 Arbeiteraktivisten, die am 1. Mai 2004 in Saqez festgenommen worden waren, mit folgendem Inhalt deren Anwälten zugestellt worden sind:
1. Mahmoud Salehi, Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Jahre Verbannung in der Stadt Ghorweh
2. Jalal Hosseini, Freiheitsstrafe von 3 Jahren
3. Mohsen Hakimi, Freiheitsstrafe von 2 Jahren
4. Mohammad Abdi-Pour, Freiheitsstrafe von 2 Jahren
5. Borhan Divangar, Freiheitsstrafe von 2 Jahren
6. Hadi Tanoomand, Einstellung des Verfahrens
7. Esmaeel Khodkam, Einstellung des Verfahrens
In der Urteilsbegründung wird § 610 des Islamischen Strafgesetzbuches zitiert:
„Wenn zwei oder mehr Personen eine Vereinigung bilden und die Begehung von Straftaten gegen die äußere und innere Sicherheit des Staates oder die Beschaffung von Mitteln zur Begehung dieser Taten verabreden, wird die Begehung der obengenannten Handlungen, wenn sie nicht unter den Kampf gegen Gott fallen, mit Freiheitsstrafen von zwei bis zu drei Jahren bedroht.“
Das Gericht hat sich für die Urteilsfindung auf zwei Kategorien von Beweismitteln gestützt: „ausführliche Berichte und Ermittlungen der Informationsbehörde der Stadt Saqez“ und „Geständnis“ der Anklagten.
Wir sind der Auffassung, dass das Gericht sein Urteil auf keine der genannten Kategorien stützen kann:
a) „Ausführliche Berichte und Ermittlungen der Informationsbehörde der Stadt Saqez“ dürfen solange sie nicht in die Gerichtverhandlung eingeführt oder in den Anklageschriften erwähnt sind, nicht zur Urteilsfindung herangezogen werden.
b) Aus dem „Geständnis“ der Angeklagten kann nur die Schlussfolgerung gezogen werden, dass überhaupt keine 1. Mai-Kundgebung abgehalten worden war: die Angeklagten sagten aus, dass, nachdem sie davon Kenntnis erhielten, dass die Stadt Saqez die Erteilung einer Genehmigung für diese Kundgebung verweigerte, sie zum Ort der Kundgebung gingen um die Menschen von der fehlenden Genehmigung zu informieren und sie aufzufordern, ihre Versammlung aufzulösen. Das „Geständnis“ ist der beste Beweis dafür, dass überhaupt keine Kundgebung abgehalten worden war, und deshalb die Debatte über deren Legalität oder Illegalität belanglos ist.
Im Übrigen möchten wir betonen, dass die ArbeiterInnen an keinem Ort der Welt eine Genehmigung für das Abhalten ihrer 1. Mai-Kundgebung benötigen, weil die ArbeiterInnen überall auf der Welt mit ihrem Blut aus diesem Tag eine historische und bleibende Tradition gemacht haben. Warum wird für die Trauerfeiern im Monat Moharram (Trauermonat der Muslime – Übersetzer) keine Genehmigung benötigt, während die ArbeiterInnen für ihre 1. Mai-Kundgebung eine Genehmigung brauchen? Wenn argumentiert wird, dass eine Trauerfeier zur Tradition gehöre und deshalb genehmigungsfrei sei, sagen wir, dass genau deshalb müssen die 1. Mai-Kundgebungen genehmigungsfrei werden.
Deshalb sind wir der Auffassung, dass die gefällten Urteile sowohl nach Maßgabe der Tradition der internationalen Arbeiterbewegung als auch nach den iranischen Gesetzen nicht zu rechtfertigen sind. Deshalb halten wir diese Urteile für ungerecht und verurteilen sie, und wir behalten uns das Recht vor, gegen sie zu protestieren.
Auf dieser Grundlage und in Anbetracht der Tatsache, dass viele sich an uns gewendet haben, und ihre Bereitschaft, gegen diese Urteile zu protestieren, kundgetan haben, schlagen wir die Gründung eines Komitees mit der Bezeichnung „Komitee zur Verteidigung der Rechte der Verhafteten der 1. Mai-Kundgebung in Saqez“, bestehend aus Vertretern von ArbeiterInnen, LehrerInnen, StudentInnen, Frauen, JuristInnen, SchriftstellerInnen, AkademikerInnen und anderen sozialen Gruppen, vor, um die Proteste gegen diese ungerechten Urteile zu organisieren.
Jalal Hosseine – Mahmoud Salehi – Mohammad Abdi-Pour - Mohsen Hakimi
19. November 2005
der vier verhafteten Teilnehmer an der 1. Mai Kundgebung in der Stadt Saqez gerichtet an ArbeiterInnen und freiheitsliebende Menschen im Iran und anderswo auf der Welt
ArbeiterInnen! Freiheitsliebende Menschen!
Hiermit wollen wir, die vier verhafteten Teilnehmer der 1. Mai Kundgebung in der Stadt Saqez, euch darüber informieren, dass die Urteile der Abteilung 1 des Gerichts der islamischen Revolution – Saqez über 7 Arbeiteraktivisten, die am 1. Mai 2004 in Saqez festgenommen worden waren, mit folgendem Inhalt deren Anwälten zugestellt worden sind:
1. Mahmoud Salehi, Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Jahre Verbannung in der Stadt Ghorweh
2. Jalal Hosseini, Freiheitsstrafe von 3 Jahren
3. Mohsen Hakimi, Freiheitsstrafe von 2 Jahren
4. Mohammad Abdi-Pour, Freiheitsstrafe von 2 Jahren
5. Borhan Divangar, Freiheitsstrafe von 2 Jahren
6. Hadi Tanoomand, Einstellung des Verfahrens
7. Esmaeel Khodkam, Einstellung des Verfahrens
In der Urteilsbegründung wird § 610 des Islamischen Strafgesetzbuches zitiert:
„Wenn zwei oder mehr Personen eine Vereinigung bilden und die Begehung von Straftaten gegen die äußere und innere Sicherheit des Staates oder die Beschaffung von Mitteln zur Begehung dieser Taten verabreden, wird die Begehung der obengenannten Handlungen, wenn sie nicht unter den Kampf gegen Gott fallen, mit Freiheitsstrafen von zwei bis zu drei Jahren bedroht.“
Das Gericht hat sich für die Urteilsfindung auf zwei Kategorien von Beweismitteln gestützt: „ausführliche Berichte und Ermittlungen der Informationsbehörde der Stadt Saqez“ und „Geständnis“ der Anklagten.
Wir sind der Auffassung, dass das Gericht sein Urteil auf keine der genannten Kategorien stützen kann:
a) „Ausführliche Berichte und Ermittlungen der Informationsbehörde der Stadt Saqez“ dürfen solange sie nicht in die Gerichtverhandlung eingeführt oder in den Anklageschriften erwähnt sind, nicht zur Urteilsfindung herangezogen werden.
b) Aus dem „Geständnis“ der Angeklagten kann nur die Schlussfolgerung gezogen werden, dass überhaupt keine 1. Mai-Kundgebung abgehalten worden war: die Angeklagten sagten aus, dass, nachdem sie davon Kenntnis erhielten, dass die Stadt Saqez die Erteilung einer Genehmigung für diese Kundgebung verweigerte, sie zum Ort der Kundgebung gingen um die Menschen von der fehlenden Genehmigung zu informieren und sie aufzufordern, ihre Versammlung aufzulösen. Das „Geständnis“ ist der beste Beweis dafür, dass überhaupt keine Kundgebung abgehalten worden war, und deshalb die Debatte über deren Legalität oder Illegalität belanglos ist.
Im Übrigen möchten wir betonen, dass die ArbeiterInnen an keinem Ort der Welt eine Genehmigung für das Abhalten ihrer 1. Mai-Kundgebung benötigen, weil die ArbeiterInnen überall auf der Welt mit ihrem Blut aus diesem Tag eine historische und bleibende Tradition gemacht haben. Warum wird für die Trauerfeiern im Monat Moharram (Trauermonat der Muslime – Übersetzer) keine Genehmigung benötigt, während die ArbeiterInnen für ihre 1. Mai-Kundgebung eine Genehmigung brauchen? Wenn argumentiert wird, dass eine Trauerfeier zur Tradition gehöre und deshalb genehmigungsfrei sei, sagen wir, dass genau deshalb müssen die 1. Mai-Kundgebungen genehmigungsfrei werden.
Deshalb sind wir der Auffassung, dass die gefällten Urteile sowohl nach Maßgabe der Tradition der internationalen Arbeiterbewegung als auch nach den iranischen Gesetzen nicht zu rechtfertigen sind. Deshalb halten wir diese Urteile für ungerecht und verurteilen sie, und wir behalten uns das Recht vor, gegen sie zu protestieren.
Auf dieser Grundlage und in Anbetracht der Tatsache, dass viele sich an uns gewendet haben, und ihre Bereitschaft, gegen diese Urteile zu protestieren, kundgetan haben, schlagen wir die Gründung eines Komitees mit der Bezeichnung „Komitee zur Verteidigung der Rechte der Verhafteten der 1. Mai-Kundgebung in Saqez“, bestehend aus Vertretern von ArbeiterInnen, LehrerInnen, StudentInnen, Frauen, JuristInnen, SchriftstellerInnen, AkademikerInnen und anderen sozialen Gruppen, vor, um die Proteste gegen diese ungerechten Urteile zu organisieren.
Jalal Hosseine – Mahmoud Salehi – Mohammad Abdi-Pour - Mohsen Hakimi
19. November 2005
