Dieser Weblog ist den Arbeiter/Innen im Iran gewidmet, die unter schwierigsten Bedingungen für ihre elementarsten Rechte kämpfen.

Donnerstag, Februar 02, 2006

Nr. 15: Sofortige Freilassung der inhaftierten Arbeiter der Tehraner Busgesellschaft!










Vor fünf Tagen begannen Sicherheitskräfte im Iran Hunderte von streikenden Bus Fahrern in Teheran festzunehmen.

Die festgenommenen Streikenden wurden in das Hochsicherheitsgefängnis „Evin“ gebracht, bekannt durch seine berüchtigten Folterkammern und durch tausende Hinrichtungen von politischen Gefangenen.

Frauen und Kinder der Streikführer wurden aus ihren Betten gerissen und geschlagen. Ein Kind wurde mit Pfefferspray ins Gesicht geprüht.

Arbeiter, die vor den Bus-Depots warteten, wurden geschlagen, misshandelt und gezwungen den Busbetrieb wieder aufzunehmen.

Die inhaftierten werden beschuldigt ihre Gewerkschaft gegründet und für ihre elementarste Rechte gekämpft zu haben. Die Arbeiter der Tehraner Busgesellschaft verlangen höhere Löhne und bestehen auf ihr Recht eigene Gewerkschaften ohne Erlaubnis des Regimes gründen zu dürfen.

Durch die Gefangennahme der Arbeiter und den Versuch ihre Gewerkschaft zu zerschlagen, bricht die iranische Regierung wiederholt die Abkommen der ILO und mißachtet die universelle Menschenrechte. Die Welt kann nicht unbeteiligt zuschauen.

Du kannst etwas tun!

Setze Deinen Namen auf die Liste der Tausenden, die eine klare und deutliche Nachricht an den Iranischen Präsidenten Ahmadinejad senden wollen und fordere die sofortige Freilassung der streikenden.

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und nicht vergesst: Die Kämpfe der ArbeiterInnen anderswo auf der Welt zu unterstützen, heißt den sozialen Abbau hierzulande zu erschweren.

Samstag, November 26, 2005

Nr. 14: Kommunique Nr. 1 der vier verhafteten Teilnehmer an der 1. Mai-Kundgebung in Saqez








Kommunique Nr. 1
der vier verhafteten Teilnehmer an der 1. Mai Kundgebung in der Stadt Saqez gerichtet an ArbeiterInnen und freiheitsliebende Menschen im Iran und anderswo auf der Welt


ArbeiterInnen! Freiheitsliebende Menschen!

Hiermit wollen wir, die vier verhafteten Teilnehmer der 1. Mai Kundgebung in der Stadt Saqez, euch darüber informieren, dass die Urteile der Abteilung 1 des Gerichts der islamischen Revolution – Saqez über 7 Arbeiteraktivisten, die am 1. Mai 2004 in Saqez festgenommen worden waren, mit folgendem Inhalt deren Anwälten zugestellt worden sind:

1. Mahmoud Salehi, Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Jahre Verbannung in der Stadt Ghorweh

2. Jalal Hosseini, Freiheitsstrafe von 3 Jahren

3. Mohsen Hakimi, Freiheitsstrafe von 2 Jahren

4. Mohammad Abdi-Pour, Freiheitsstrafe von 2 Jahren

5. Borhan Divangar, Freiheitsstrafe von 2 Jahren

6. Hadi Tanoomand, Einstellung des Verfahrens

7. Esmaeel Khodkam, Einstellung des Verfahrens

In der Urteilsbegründung wird § 610 des Islamischen Strafgesetzbuches zitiert:

„Wenn zwei oder mehr Personen eine Vereinigung bilden und die Begehung von Straftaten gegen die äußere und innere Sicherheit des Staates oder die Beschaffung von Mitteln zur Begehung dieser Taten verabreden, wird die Begehung der obengenannten Handlungen, wenn sie nicht unter den Kampf gegen Gott fallen, mit Freiheitsstrafen von zwei bis zu drei Jahren bedroht.“

Das Gericht hat sich für die Urteilsfindung auf zwei Kategorien von Beweismitteln gestützt: „ausführliche Berichte und Ermittlungen der Informationsbehörde der Stadt Saqez“ und „Geständnis“ der Anklagten.

Wir sind der Auffassung, dass das Gericht sein Urteil auf keine der genannten Kategorien stützen kann:

a) „Ausführliche Berichte und Ermittlungen der Informationsbehörde der Stadt Saqez“ dürfen solange sie nicht in die Gerichtverhandlung eingeführt oder in den Anklageschriften erwähnt sind, nicht zur Urteilsfindung herangezogen werden.

b) Aus dem „Geständnis“ der Angeklagten kann nur die Schlussfolgerung gezogen werden, dass überhaupt keine 1. Mai-Kundgebung abgehalten worden war: die Angeklagten sagten aus, dass, nachdem sie davon Kenntnis erhielten, dass die Stadt Saqez die Erteilung einer Genehmigung für diese Kundgebung verweigerte, sie zum Ort der Kundgebung gingen um die Menschen von der fehlenden Genehmigung zu informieren und sie aufzufordern, ihre Versammlung aufzulösen. Das „Geständnis“ ist der beste Beweis dafür, dass überhaupt keine Kundgebung abgehalten worden war, und deshalb die Debatte über deren Legalität oder Illegalität belanglos ist.

Im Übrigen möchten wir betonen, dass die ArbeiterInnen an keinem Ort der Welt eine Genehmigung für das Abhalten ihrer 1. Mai-Kundgebung benötigen, weil die ArbeiterInnen überall auf der Welt mit ihrem Blut aus diesem Tag eine historische und bleibende Tradition gemacht haben. Warum wird für die Trauerfeiern im Monat Moharram (Trauermonat der Muslime – Übersetzer) keine Genehmigung benötigt, während die ArbeiterInnen für ihre 1. Mai-Kundgebung eine Genehmigung brauchen? Wenn argumentiert wird, dass eine Trauerfeier zur Tradition gehöre und deshalb genehmigungsfrei sei, sagen wir, dass genau deshalb müssen die 1. Mai-Kundgebungen genehmigungsfrei werden.

Deshalb sind wir der Auffassung, dass die gefällten Urteile sowohl nach Maßgabe der Tradition der internationalen Arbeiterbewegung als auch nach den iranischen Gesetzen nicht zu rechtfertigen sind. Deshalb halten wir diese Urteile für ungerecht und verurteilen sie, und wir behalten uns das Recht vor, gegen sie zu protestieren.

Auf dieser Grundlage und in Anbetracht der Tatsache, dass viele sich an uns gewendet haben, und ihre Bereitschaft, gegen diese Urteile zu protestieren, kundgetan haben, schlagen wir die Gründung eines Komitees mit der Bezeichnung „Komitee zur Verteidigung der Rechte der Verhafteten der 1. Mai-Kundgebung in Saqez“, bestehend aus Vertretern von ArbeiterInnen, LehrerInnen, StudentInnen, Frauen, JuristInnen, SchriftstellerInnen, AkademikerInnen und anderen sozialen Gruppen, vor, um die Proteste gegen diese ungerechten Urteile zu organisieren.



Jalal Hosseine – Mahmoud Salehi – Mohammad Abdi-Pour - Mohsen Hakimi

19. November 2005

Samstag, August 20, 2005

Nr. 13: Protestbrief gegen die Verhaftung des Arbeiteraktivist Borhan Divangar von Internationaler Bund Freier Gewerkschaften (IBFG)

Mr. Mahmoud Ahmadinejad
President
The Presidency
Palestine Avenue, Azerbaijan Intersection
Tehran
Islamic Republic of Iran

98-21-6648.06.65




19 August 2005

Dear Mr. President,

Arrest of Mr Borhan Divangar

Last month I wrote to your predecessor to protest against anti-union behaviour in Iran on behalf of the International Confederation of Free Trade Unions (ICFTU), which represents more than 145 million workers through its 234 affiliated trade union centres in 154 countries and territories worldwide. I am now obliged to protest to you against the arrests of Borhan Divangar and Mahmoud Salehi.

The ICFTU has been informed that at 2am on 7 August, the Iranian security forces raided the home of Mr Borhan Divangar, a member of the Saqez Bakery Workers’ Union. I understand that Mr Divangar was arrested and his computer and other belongings were seized, and that later that day he was charged among other things with membership of the “Committee to Follow up the Establishment of Free Labour Organisations”, membership of the newly formed unemployed workers’ organisation, managing a labour web site in Iran called "Tashakol" (www.tashakol.com), and with participating in the recent demonstrations in Saqez.

Mahmoud Salehi was arrested on 4 August for one hour for participating in the same demonstrations. Before his release he was warned against participating in any demonstrations and strikes in Saqez. The ICFTU considers the arrest to be further harassment of Mr. Salehi in reprisal for his independent trade union activities.
According to my information Borhan Divangar was still in custody at the time of writing. I also understand that his wife has only been able to see him briefly and that she had noticed signs of physical abuse on his face. Reports suggest that he may have been beaten to the point of having difficulties to speak.

Membership of trade union organisations such as those mentioned in the charges against Mr Divangar is perfectly legitimate under international law and cannot in any way constitute a crime.
By virtue of Iran’s membership of the International Labour Organisation (ILO), your government is bound to uphold the right to freedom of association and therefore also the right to organise.
The ICFTU therefore urges you to take the necessary measures to ensure the immediate release of Borhan Divangar and that all charges against him be dropped.

Equally, in line with recommendations by the ILO Committee on Freedom of Association (CFA), I urge you to also drop the charges made against him and 6 others in connection with the celebration of 1st May 2004 in Saqez.

The ICFTU has closely monitored the respect of fundamental worker’s rights and human rights in Iran and will continue to do so in the future. However, I trust that the new government will not ignore core labour standards.

In the meantime, I look forward to your swift and decisive action to ensure the release of Borhan Divangar.

Yours sincerely,

General Secretary

Website: ICFTU

Freitag, Juli 29, 2005

Nr. 12: Solidaritätserklärung der Ziegelei-ArbeiterInnen mit dem "Koordinierungskomitee"


416 Familien der Ziegelei-ArbeiterInnen in Waigan (Shabastar) unterstützen das "Koordinierungskomitee zum Aufbau einer Arbeiterorganisation" (KKAA)

Unterstützung des KKAA ist die Stärkung der Arbeiterbewegung im Iran

FreundInnen und ArbeiteraktivistInnen im KKAA!

Mit solidarischen Grüßen,

möchten wir, die ArbeiterInnen der Ziegeleien in Waigan (Ost-Aserbaijan/Iran), mit unseren 416 Familien, euch unsere Unterstützung ankündigen. Wir sind der Meinung, dass wir unsere Organisationen aus eigener Kraft gründen müssen.

Freunde!

Wir müssen in Theorie und Praxis Antikapitalisten sein. Es ist der Antikapitalismus, der uns zu einer Gesellschaft ohne jegliche Unterdrückung und Ausbeutung führen wird. Mag sein, dass unter den Reformisten viele sind, die uns davon abraten, die Arbeitgeber unter Druck zu setzen. Wir laden aber diese Leute ein, unsere Ziegeleien zu besuchen, und live zu erleben, dass die Kapitalisten sogar kein Herz für die Kinder haben und nicht davor zurückscheuen, den Lehm statt mit Wasser mit Kinderblut zu mischen. Sie werden erleben, wie tausende von Frauen und Jugendlichen unter schwierigsten Bedingungen arbeiten müssen, um zu überleben.

Es folgen 416 Unterschriften.

Die vorstehenden Unterschriften stammen von 416 Familienvorständen. Die Familien sind 5-12 köpfig.

Montag, Juni 06, 2005

Nr. 11: Die Internationale Transportarbeiter-Föderation (ITF) verurteilt Angriff auf Beschäftigte bei Teheraner Busgesellschaft

Die ITF verurteilt einen brutalen Angriff auf die Teilnehmer/innen an einer Versammlung zur Unterstützung einer Gewerkschaft des Buspersonals in der iranischen Hauptstadt Teheran.

Die Mitglieder eines Ausschusses zur Wiederbelebung der Gewerkschaft der Beschäftigten bei den Teheraner Busdiensten, Sandikaye Kargarane Sherkate Vahed, die am 9. Mai an der Versammlung teilnahmen, berichteten, sie seien von etwa 300 bekannten Vertretern der staatlichen Arbeiterorganisation Khaneh Kargar und der islamischen Arbeiterräte, der so genannten Shoras, angegriffen worden. Diese Organisationen gelten allgemein als gewerkschaftsfeindlich und stehen unter der Kontrolle der Regierung.

Laut Angaben der Gewerkschaftsvertreter/innen wurde Mansoor Ossanloo, der seit vielen Jahren für die Busgesellschaft arbeitet, durch einen Messerangriff schwer verletzt und musste ins Krankenhaus gebracht werden, um an Zunge und Hals genäht zu werden. Mehrere andere Gewerkschafter/innen seien zudem geschlagen worden.

Den Darstellungen zufolge trugen die Angreifer Plakate, die die Gewerkschaften als "Werk des Teufels" und "Feinde der Arbeitnehmerschaft" titulierten. Die Sicherheitskräfte hätten den Attacken tatenlos zugesehen und die Kameras und Aufnahmegeräte der Nachrichtendienste und Pressevertreter/innen konfisziert.

In einem Schreiben vom 19. Mai forderte ITF-Generalsekretär David Cockroft den iranischen Staatspräsidenten Seyed Mohammad Khatami auf, gegen die Täter in angemessener Weise gerichtlich vorzugehen.

In dem Brief heißt es weiter: "Ich bitte Sie in aller Form darum, zuzusichern, dass die unveräußerlichen Rechte der Beschäftigten bei der Teheraner Busgesellschaft in Zukunft geschützt werden." Cockroft erinnerte ihn ferner daran, dass das Recht auf gewerkschaftliche Organisierung und Kollektivverhandlungen in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation festgeschrieben ist.

Die Gewerkschaft des Buspersonals hat ihre Tätigkeit 1985 eingestellt, nachdem die Regierung, Khaneh Kargar und islamische Shoras Anfang bis Mitte der 1980er Jahre alle unabhängigen Arbeitnehmerorganisationen ausgeschaltet hatten.

Protestschreiben sollten an die folgende Adresse geschickt werden: Mr Seyed Mohammad Khatami, President, The Presidency, Palestine Avenue, Azerbaijan Intersection, Teheran, Islamische Republik Iran, Fax: (+9821) 648 06 65, Email: khatami@president.ir

25. Mai 2005

Sonntag, Juni 05, 2005

Nr. 10: Die ArbeiterInnen des Bus-Nahverkehrsverbundes Großraum Teheran (BNVV) gründen ihre Gewerkschaft






Am Freitag, den 03. Juni 2005 ist den ArbeiterInnen des BNVV gelungen in einem erfolgreichen Versuch ihre Betriebsversammlung abzuhalten, und die Gewerkschaft der ArbeiterInnen des BNVV zu gründen.

Herrn Mansoor Ossanloo, ein Arbeiteraktivist des BNVV, beschreibt den Weg bis zur erfolgreichen Abhaltung der Betriebsversammlung am Freitag in einem Interview mit "iran.emrooz.de".

Laut Ossanloo versuchen die ArbeiterInnen des BNVV seit längerer Zeit ihre Gewerkschaft zu gründen. Zu diesem Zweck sei zunächst eine Sitzung für den 09. Mai 2005 vorgesehen worden. Diese Sitzung sei aufgrund eines Angriffs einiger Mitglieder des islamischen Rats, des Vorstands des BNVV und der Sicherheitskräfte unterbrochen worden. Als Folge dieses Angriffs seien einige Arbeiter verletzt und ihr Eigentum beschädigt worden. Man habe ihn mit einem Messer angegriffen. Später seien 23 Messerstiche auf seinem Körper und sogar auf seiner Zunge entdeckt worden. Er befinde sich noch in Behandlung.


Nach Angaben von Herrn Ossanloo sei der zweite Versuch, eine Betriebsversammlung abzuhalten, am 13. Mai 2005 ebenfalls aufgrund von Angriffen der Geheimpolizei, Sicherheitskräften und eines Teils des Arbeiterhauses gescheitert. Aufgrund dieser Störungen haben sich am selben Tag 3000 ArbeiterInnen auf dem Hassan-Abad-Platz versammelt und die Auflösung der Islamischen Räte und die Abhaltung einer Betriebsversammlung des BNVV gefordert.

Am 03. Juni 2005 wurden die ArbeiterInnen zum dritten mal zur Abhaltung der Betriebsversammlung am ehemaligen Sitz der Gewerkschaft der BäckerInnen in Khayam Gasse, Teheran, eingeladen. Bereits am frühmorgens waren die Sicherheitskräfte präsent, und haben die ArbeiterInnen daran gehindert, den Versammlungsort zu erreichen. Gegen Mittag versammelten sich ca. 500 ArbeiterInnen mit Transparenten und forderten die Abhaltung der Betriebsversammlung. Daraufhin erhielten die Hundertschaften der Polizei den Befehl, sich zurückzuziehen und die ArbeiterInnen nicht länger am Betreten des Gebäudes zu hindern. Daraufhin konnte die Betriebsversammlung ihre Arbeit mit mehreren tausend anwesenden ArbeiternInnen aufnehmen und die Wahlen gemäß den Konventionen Nr. 98 und 87 der ILO durchführen.

Nach Angaben von Herrn Ossanloo haben ca. 8000 von insgesamt 17.000 ArbeiterInnen des BNVV an den Wahlen teilgenommen. Die Auszählung der Stimmen dauerte noch am Samstagmorgen an. Es sollten 19 Hauptmitglieder des Vorstands, 9 Ersatzmitglieder und 3 Revisoren gewählt werden. Die Betriebsversammlung hat das Statut genehmigt.

Bezüglich der aktuellen Probleme der ArbeiterInnen des BNVV sagte Herr Ossanloo:

Mindestens 14 ArbeiterInnen wurden in den letzten 3 Monaten gekündigt. Die gekündigten ArbeiterInnen befinden sich in einer sehr schwierigen finanziellen Lage. Bei vielen ArbeiterInnen wurden die Zusatzleistungen gestrichen. Viele ArbeiterInnen wurden versetzt und ebenso viele durch den Sicherheitsdienst des BNVV vernommen.

Zur Unterstützung der gekündigten ArbeiterInnen wurde ein Konto bei der Iranischen National Bank in Teheran (Konto-Nr.: 8009495, Filiale Hafez, BLZ 75) eingerichtet.


Donnerstag, Juni 02, 2005

Nr. 9: Die Verhandlungen der ILO mit dem Arbeiterhaus und islamischen Räte der Arbeit sind ungültig.

Laut einer Meldung der Nachrichtenagentur ILNA, haben einige Anführer des Arbeiterhauses und der Islamischen Räte der Arbeit am 31. Mai 2005 als „Vertreter der iranischen Arbeiter“ an der 93. Internationalen Arbeitskonferenz der ILO in Genf teilgenommen. Wie bereits früher schon angekündigt, sind wir nicht nur der Auffassung, dass diese staatlichen und ideologischen Organisationen, nämlich das Arbeiterhaus und die Islamischen Räte der Arbeit, keine Vertreter der iranischen Arbeiter sind, sondern meinen, dass diese Organisationen aufgrund ihrer eklatanten Feindschaft gegenüber den Interessen der iranischen Arbeiter so schnell wie möglich aufgelöst werden müssen und verlangen die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft gegen deren Anführer wegen Beteiligung an dem Angriff auf das Gründungskomitee der Gewerkschaft der ArbeiterInnen des Bus-Nahverkehrsverbunds Großraum Teheran (Sherkate-Vahed), Messerstecherei, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Plünderung des Eigentums des Gründungskomitees.

In Anbetracht dieser Tatsachen erklären wir die Verhandlungen des Arbeiterhauses und der Islamischen Räte der Arbeit mit der ILO als ungültig und verurteilen diese Verhandlungen. Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass die Anerkennung dieser Organisationen nicht nur ein Verstoß gegen die ILO-Konventionen darstellt, sondern die ILO sich dadurch wegen Beihilfe zu den vorgenannten Straftaten schuldig macht. Wir fordern alle Arbeiterorganisationen und fortschrittlichen Parteien auf, gegen Beihilfe der ILO zur Begehung von Straftaten zu protestieren.

Koordinierungskomitee zum Aufbau einer Arbeiterorganisation

1. Juni 2005

Kontakt: Komiteye_hamahangi@yahoo.com

Nr. 8: Der verhaftete Arbeiter von Iran-Khodro, Parvis Salarvand, wurde frei gelassen!



Sehr geehrte KollegInnen, liebe ArbeiterInnen,

Parvis Salarvand, unser lieber Kollege, der vor 40 Tagen nach Arbeiterprotesten mit haltlosen Anschuldigungen verhaftet worden war, wurde letzte Woche als Folge der Proteste der ArbeiterInnen von Iran-Khodro und der Bemühungen der Arbeiterorganisationen und -institutionen weltweit frei gelassen. Deshalb gratulieren wir allen ArbeiterInnen, insbesondere den ArbeiterInnen der Montagelinie, und bedanken uns bei allen, die sich für die Freilassung von Parvis Salarvand bemüht und uns keine Sekunde allein gelassen haben. Insbesondere bedanken wir uns bei allen Arbeiterorganisationen und -institutionen weltweit.

Eine Gruppe der Mitarbeiter von Iran-Khodro
26. Mai 2005

Kontakt: ikcokar@yahoo.com